Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. Die Mitarbeit anderer selbständiger ist schriftlich zu vereinbaren.



2. Leistung

2.1. Grundlage für die Erstellung ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

2.3. Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der Auftragnehmer ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

2.4. Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.5. Alle aufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

2.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung durch den Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.



3. Leistungsstörungen

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.

3.2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem Auftragnehmer zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.

3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. Die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls ein (1) Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung iSd § 933 Abs 3 ABGB wird ausgeschlossen.

3.4. Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen / Updates kommen daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu tragen, wie sie durch die Festlegung von Supportklassen und zusätzliche Individualvereinbarungen getroffen sind.



4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. 4.2. Der Aufragnehmer ist berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

4.4. Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.

4.5. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

4.6. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.



5. Preise

5.1. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

5.2. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer.

5.3. Wir haben das Recht die Preise Jederzeit zu ändern.



6. Zahlung

6.1 der Aufragnehmer ist berechtigt vor der Lesitung Vorausszahlung zu verlagen.

6.2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei nicht Zahlung des Vorausszahlung. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

6.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6.4. Sind nach dem Auftrag (auch) körperliche Sachen in das Eigentum des Auftraggebers zu übertragen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers in dessen Eigentum.

6.5. Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr/Teiljahr im Vorhinein zahlbar.



7. Vertragsdauer

7.1. Das Vertragsverhältnis welches eine fachgerechte und ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichenes voraussetzt beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonates. Wenn das vertragsgegenständliches nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des Jahrespauschales auf ein vom Auftraggeber bekanntzugebendes Bankkonto überwiesen.

7.2. Alle Änderungen vor dem Vertrag und währenden dem Vertrag werden aufgezeichnet (Schriftform, audiovisuell).

7.3 Der Auftragnehmer darf ohne Angaben von gründen von Vertrag zurücktreten. Die vorausbezahlte Zahlung wird bis zur fertiggestellten Tätigkeit zurückgegeben.



8. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

8.1. Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.

8.2. Eine barrierefreie Ausgestaltung, zB iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG), des Bundesgesetzes über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) bzw. des mit 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG); diese kann gesondert angefordert werden.



9. Eigentums/Urheberrecht/Nutzung

9.1. Vorbehaltlich von Punkt 9.2 und 9.4 erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht für die im Vertrag spezifizierte und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Es entsteht keine Miturheberschaft des Aufgraggebers. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Entgelt- bzw. Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

9.2. Ist im Fall der Erstellung eine ausschließliche, exklusive oder sinngleiche Nutzungsbefugnis des Auftraggebers vereinbart, gilt § 40b Urheberrechtsgesetz sinngemäß. Dies gilt allerdings nicht hinsichtlich jener Bestandteile, die von unabhängigen Dritten (d.h. solchen Personen, die die Bestandteile nicht als Arbeit- oder Auftragnehmer des Auftragnehmers geschaffen haben) geschaffen und vom Auftragnehmer integriert wurden (insbesondere von Dritten geschaffene). Vielmehr sind insoweit die für diese bestehenden Lizenzbedingungen maßgeblich.

9.3. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

9.4. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

9.5. Wird dem Auftraggeber eine zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB. von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

9.6. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

9.7 Die Leistungen des Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt.

9.8 Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.



10. Kündigung

10.1 Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach vereinbarung.

10.2 Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.



11. Rücktrittsrecht

11.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

11.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

11.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

11.4 Rücktrittsrecht innerhalb von 30 Tagen.



12. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

12.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Produkt die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Produkt auf dem im Vertrag beschrieben genutzt wird.

12.2.

12.2.1. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass

- der Auftraggeber den Fehler innerhalb der (gegebenenfalls sinngemäß anzuwendenden) Frist des § 377 UGB dem Auftragnehmer anzeigt;

- der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist;

- der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;

- der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat;

- das Produkt unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Beschreibung betrieben wird;

12.2.2. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder der Auflösung des Vertrages. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

12.2.3. Korrekturen und Ergänzungen, die sich aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

12.3. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

12.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

12.5. Für Produkte, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

12.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Produkte ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Produkt lebt dadurch nicht wieder auf.

12.7. Gewährleistungsfrist beträgt sechs 6 Monate ab Übergabe. Die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls ein 1 Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung iSd § 933 Abs 3 ABGB wird ausgeschlossen.

12.8. Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen / Updates kommen daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu tragen.



13. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.

13.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des Auftragnehmer erlangt hat.

13.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.



14. Vergütung

14.1. Die vom Auftraggeber zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.



15. Change Requests

15.1. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.



16. Haftung

16.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

16.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

16.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

16.5. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt von Kunden (Seiten, Links, Angaben etc.), der Webseitenbesucher ist verpflichtet, denn Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen (Seiten, Links, Angaben etc.).

16.6. Unsere Website enthält Links zu anderen Websites für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind. Haftung für verlinkte Websites besteht für uns nicht, da wir keine Kenntnis rechtswidriger Tätigkeiten hatten und haben, uns solche Rechtswidrigkeiten auch bisher nicht aufgefallen sind und wir Links sofort entfernen würden, wenn uns Rechtswidrigkeiten bekannt werden. 16.7. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.



17. Ergänzende Haftungsregelungen für Sicherheitslösungen jeglicher Art

17.1. Die Sicherheitslösung bietet nur jene Funktionalitäten, die sich aus den hierzu bestehenden Dokumenten (zB Produktbeschreibung, technisches Datenblatt, Ausschreibungstext, Bedienungsanleitung usw) und den sonst hierzu schriftlich gegebenen Hinweisen ergeben. Den Auftragnehmer trifft für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit keine Haftung, sofern die genannten Dokumente bzw Hinweise nicht von ihm selbst stammen.

17.2. Für die Haftung des Auftragnehmers gelten die in den allgemeinen Bestimmungen getroffenen Regelungen. Ergänzend gilt:

- Der Kunde wird bei sonstigem Verlust der Ansprüche auftretende Schäden spätestens einen (1) Monat nach dem sie ihm bekannt werden, dem Auftragnehmer melden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden die durch das Unterlassen von erforderlichen oder regelmäßigen Wartungen der Sicherheitslösungen (sofern der Auftragnehmer nicht selbst mit der Wartung beauftragt wurde), unsachgemäße Benutzung, Missachtung von Bedienungs und/oder Installationsvorschriften entstehen. Zudem ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, wenn eine Funktion der Sicherheitslösung durch aktive oder passive Fremdeinwirkung, sei es durch Manipulation oder durch Überwinden der Sicherheitslösung, ausbleibt.

- Wurden an der Sicherheitslösung durch andere Personen als den Auftragnehmer (einschließlich von ihm beigezogener Dritter) Änderungen vorgenommen oder beruht der Mangel oder Schaden auf Beistellungen bzw. Mitwirkungen, die ihm nicht zurechenbar sind (insb. solche des Kunden), erlischt jede Gewährleistung und Haftung. Gleiches gilt, wenn der Mangel bzw. Schaden auf Konfigurationsanweisungen des Kunden beruht, die von den vom Auftragnehmer oder Hersteller empfohlenen abweichen. Entsprechendes gilt für Schäden infolge natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung.

- Für Fehlreaktionen der Sicherheitslösungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Umgebungseinwirkungen oder durch menschliche, tierische oder sonstige Fremdeinwirkung, wird keine Haftung übernommen.

- Sofern die Sicherheitslösung auf ein Kommunikationssystem angewiesen ist, das nicht Teil der Sicherheitslösung ist (etwa eine Internet-, Mobilfunk- oder Telefonverbindung), ist der Kunde für die Funktionsfähigkeit des Kommunikationssystems verantwortlich. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung für einen Ausfall des Kommunikationssystems oder sonstige Schäden, die aufgrund eines derartigen Ausfalls eintreten.

- Soweit die Sicherheitslösung auf ein internes Kommunikationssystem zurückgreift (zB Bluetooth, internes W-LAN, Funk), wird der Auftragnehmer die Positionierung so vornehmen, dass eine funktionsfähige Kommunikation gewährleistet ist. Sollte die Kommunikation aufgrund eines Positionierungswunsches des Kunden nicht ordnungsgemäß funktionieren, trifft den Auftragnehmer hierfür sowie für sämtliche daraus entstehenden Schäden keine Haftung. Mehrkosten zur Herstellung der Funktionsfähigkeit sind in diesem Fall jedenfalls vom Kunden nach üblichen Tarifen zu tragen.



18. Personal

18.1. Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des Auftraggeber vom Auftragnehmer übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.



19. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggeber

19.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmer enthalten sind.



20. Firma Eintragen

20.1. Der Kunde (Firma Einträger) muss wahrheitsgemäß die Daten eingeben. Die Geschäftsgespräche werden aufgezeichnet (Schriftliche, Audiovisuell) und vor Vertrag, während des Vertrags und Ende des Vertrages, der Vertrag wird 10 Jahre Archiviert.



21. Loyalität

21.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.



22. Verschwiegenheit/Datenschutz

22.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen selbständigen, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

22.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Auftragnehmer schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

22.3 Der Auftragnehmer darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

22.4 Die Schweigepflicht des Auftragnehmer, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen selbständigen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

22.5 Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des auftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem Auftragnehmer überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

22.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nach Artikel 15 DSGVO nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.

22.7 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.

22.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 22.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.



23. Geheimhaltung

23.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

23.2. Die mit dem Auftragnehmer verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen



24. Verträge mit Verbrauchern

24.1 Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.



25. Honoraranspruch und -höhe

25.1 Der Auftragnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer.

25.2 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den Auftragnehmer, so gebührt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart hat.

25.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des Auftragnehmer einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.

25.4 Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen / Vorausszahlung fällig. Die Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmer berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.

25.5 Der Auftragnehmer hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen.

25.6 Der Auftragnehmer kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

25.7 Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmer berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Punkt 25.5 zustehenden Vergütungen.

25.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmer auf Vergütungen nach Punkt 25.5 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.



26. Sicherung der Unabhängigkeit

26.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

26.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des Auftragnehmer verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.



27. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

27.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinausunterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften.

27.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmer bekannt werden. Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.



28. Umfang und Ausführung des Auftrages

28.1 Der Umfang sowie die Ausführung des Auftrags werden vertraglich vereinbart.

28.2 Der Umfang sowie die Ausführung des Auftrags werden in aufgezeichneter Form (Schriftlich, Audiovisuell) vereinbart.



29. Vollmacht

29.1 Alle Änderungen die von der nicht beauftragten Personen erfolgen werden nur mit aufgezeichneter Form (Schriftlicher, Audiovisuell) angenommen.



30. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

30.1 Auf diesen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

30.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmer.

30.3 Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmer zuständig.



31. Schlussbestimmungen

31.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.

31.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel am Nächsten kommt.

31.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform oder Aufnahme Audioform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

31.4. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggeber auf ein mit dem Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

31.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

31.6. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.



Barrierefreiheitsgesetz BaFG:

Mit Inkrafttreten des BaFG wird die barrierefreit Ausgestaltung nach dem 28.06.2025 zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften von Produkten und/oder Dienstleistungen erhoben, die in den Anwendungsbereich des BaFG fallen. Zwar dürfen bereits vor dem 28.06.2025 abgeschlossene Dienstleistungsverträge bis zu ihrem Ablauf unverändert fortbestehen, auch wenn diese nicht barrierefrei sind, allderings endet diese Übergangsfrist mit 28.06.2030. Bis dahin müssen die Vertragsparteien ihre bestehenden Verträge entweder durch Änderungen an die Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG anpassen oder sie beenden.

Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung, insbesondere iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG), des Bundesgesetzes über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) bzw. des mit 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf die hierfür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.



Bemerkung:

Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf diesen Seiten die männliche Sprachform verwendet wird. Sämtliche Aussführungen gelten natürlich in gleicher Weise für die weibliche.



Hinweis:

Änderungen, Druckfehler, Preise, Fehlerhafte, Irrtümer Angaben vorbehalten.

Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sind freibleibend.

Die AGB wurden mit dem besten Wissen und Gewissen erstellt, wenn es kompliziert erscheint bitte Kontaktieren.



Standdatum 05.07.2025

Unternehmen Geschäft Sonstiges
Impressum Werbung / Anzeigen Sachspenden
AGB -- Allgemeine Geschäftsbedingungen Eintragen Spenden
Datenschutz Buchen Kooperation
Versand Anbieter werden Aktionen
Widerruf Sonstiges Angebote
Dienstleistungen Bonus
Produkte Cashback
Jobs Gutscheine
Nutzungsbedingungen Magazin
Sprachen Newsletter
Barrierefreiheit/gesetz Rabatte
Sonstiges Programme
Formulare
Ratgeber
Netzwerke
Sonstiges